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Eignungsvoraussetzungen für den Bildungsgang FOS

  • Mittlerer Schulabschluss (Notendurchschnitt von 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik) oder
  • Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasiums, oder
  • erfolgreicher Besuch der Vorklasse (§ 7 Abs. 2 FOBOSO)

Wenn in einem der Fächer Deutsch, Englisch oder Mathematik keine Note vorliegt, muss der Schüler eine Eignungsprüfung in allen drei Fächern ablegen. Diese Regelung stellt sicher, dass die Kenntnisse in den Hauptfächern umfassend überprüft werden. Sie greift, sobald in einem der genannten Fächer keine Beurteilung vorhanden ist.