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Eignungsvoraussetzungen für den Bildungsgang BOS

  • Mittlerer Schulabschluss (Notendurchschnitt von 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik) oder
  • Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasium, oder
  • erfolgreicher Abschluss von Vorklasse oder Vorkurs (§ 7 Abs. 2 FOBOSO), oder
  • bestandene Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik (§ 7 Abs. 2 FOBOSO)

Wenn in einem der Fächer Deutsch, Englisch oder Mathematik keine Note vorliegt, muss der Schüler eine Eignungsprüfung in allen drei Fächern ablegen. Diese Regelung stellt sicher, dass die Kenntnisse in den Hauptfächern umfassend überprüft werden. Sie greift, sobald in einem der genannten Fächer keine Beurteilung vorhanden ist.

Notwendige berufliche Vorbildung

  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
  • abgeschlossene schulische Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren mit staatlicher Abschlussprüfung oder
  • bestandeneandene Qualifikationsprüfung für ein Amt der zweiten oder dritten Qualifikationsebene nach dem Leistungslaufbahngesetz oder
  • mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit